Impressum

Mag. Florian Kraler e.U. | Meisterfotograf

www.selfiemaster.at | www.flomotion.at

UID: ATU 68431226

 

Büro Tirol: Innrain 41, 6020 Innsbruck

Büro Vorarlberg: Gilmstraße 12, 6700 Bludenz

 

Mitglied in:

Verband der österreichischen Berufsfotografen

WKO Tirol, Fachgruppe Berufsfotografen


Diese Website ist bis auf Widerruf eine Unternehmenspräsentationsplattform. Mit der Nutzung der Website www.selfiemaster.at, erklären Sie sich mit den folgenden Punkten einverstanden:

HAFTUNG

Die Inhalte dieser Website wurden mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch schließt der Betreiber der Website jegliche Haftung in Zusammenhang mit eben diesen Inhalten aus. Die zur Verfügung gestellten Inhalte dienen rein informativen Zwecken und nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage für Handlungen mit finanziellen Auswirkungen. Verlinkte Seiten wurde zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.

URHEBERRECHT

Alle Inhalte im speziellen Texte, Grafiken, Fotos sowie das gesamte Konzept und Layout der Website unterliegen dem Urheberrecht. Es ist ausdrücklich untersagt, Inhalte oder Teile von Inhalten ohne schriftliche Genehmigung, zu kopieren oder auf anderen Websites zu veröffentlichen. Downloads und Kopien der einzelnen Seiten bzw. derer Inhalte, sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Trotz Achtung der Urheberrechte Dritter können Fehler passieren. Sollten Sie auf eine solche aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

DATENSCHUTZHINWEIS

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (“Google”). Google Analytics verwendet sog. “Cookies”, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier!

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB Fotobox)

§ I Geltung und Vertragsschluss

(1)  Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB Fotobox genannt) gelten für alle von Mag. Florian Kraler e.U. (im Folgenden selfiemaster genannt) durchgeführten Leistungen im Zusammenhang mit der Überlassung eines Gerätes zur Herstellung von Fotos durch Endverwender (Fotobox).

(2)  Sie gelten als vereinbart, wenn der Vertragspartner sie bestätigend per Absendung des Anfrageformulars zur Kenntnis nimmt oder ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens aber mit der Annahme des Angebots von selfiemaster bzw. der Entgegennahme der Leistung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, selfiemaster erkennt diese schriftlich an.

(3)  Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst mit der schriftlichen Annahme des Angebots von selfiemaster durch den Vertragspartner zustande (Angebot sowie Annahme auch per Email). Die Anfrage des Vertragspartners ist freibleibend und unverbindlich. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist nur dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und und damit keine wesentliche Leistungsänderung insbesondere Leistungsminderung verbunden ist.

(4) Wird ein Angebot nicht binnen der zugesagten Reservierungsfrist von 7 Tagen angenommen, setzt eine rechtsverbindliche Reservierung eines Termins die schriftliche Zusage von selfiemaster voraus.

(5) Vom Vertragspartner ist immer eine vor Ort zuständige Person gegenüber selfiemaster namhaft zu machen. Sollte keine rechtzeitige Namhaftmachung erfolgen, erfolgt die gesamte Abwicklung vor Ort entsprechend der vertraglichen Vereinbarung sowie bei Detailfragen entsprechend dem Ermessen von selfiemaster. Dieses ist grundsätzlich derart auszuüben, dass einerseits der Funktionsfähigkeit des Gerätes und andererseits den wirtschaftlichen Interessen des Vertragspartners bestmöglich entsprochen wird.

§ II Leistung

(1)  selfiemaster erbringt die Leistungen durch die Zurverfügungstellung eines geeigneten Gerätes (Fotobox) zur Nutzung entsprechend der vertraglichen Vereinbarung. Das Gerät steht im ausschließlichen Eigentum von selfiemaster. Nutzungsdauer und Entgelt ergeben sich grundsätzlich aus dem Vertrag. Das Entgelt ist unabhängig davon zu bezahlen, ob das Gerät tatsächlich benutzt wurde. Eine vorzeitige Rückgabe des Gerätes bewirkt keine Vergünstigung des Entgeltes.

(2) selfiemaster räumt dem Vertragspartner das Recht ein, sein Logo/Firmenwortlaut oä. auf den Lichtbildern  abzubilden in der vorab mit selfiemaster vereinbarten Form. Der Vertragspartner erwirbt dadurch kein Recht zur Verwendung bzw. Aushändigung der Lichtbilder in gedruckter oder digitaler Form und hat auch keinen Anspruch auf den Datenträger oder sonstiger Daten der Endverwender. Darüber hinaus behält sich selfiemaster Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarte Leistung erreicht wird. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Software zu verändern oder die Verwendung in sonstiger Weise zu bearbeiten. Hinweise am Geräte über Schutzrechte darf der Vertragspartner weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen.

(3) selfiemaster ist berechtigt, die Lichtbilder in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen.

(4)  selfiemaster ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen. Eine gesonderte Verständigung des Vertragspartners ist nicht vorgesehen.

(5) Eine Weitergabe des Nutzungsrechts durch den Vertragspartner ist nur mit Zustimmung von selfiemaster gestattet.

(6)  Einen Erfolg ihrer Leistungen im Sinne des Werkvertragsrechts schuldet selfiemaster nicht.

§ III Mitwirkungspflicht des Vertragspartners

(1) Der Vertragspartner haftet für alle Schäden am Gerät, die während der Nutzungsdauer durch ihn, von ihm beauftragte Dritte sowie auch durch Endverwender entstehen. Der Vertragspartner wird selfiemaster bei der Erbringung ihrer Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise unterstützen. Dies umfasst auch die Ermöglichung der Anlieferung und Abholung (inkl. Abstellmöglichkeit für das Lieferfahrzeug). Der Vertragspartner verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung des Gerätes. Der Vertragspartner duldet den jederzeitigen Zugang zum Aufstellungsort der Geräte sowie den Aufenthalt von selfiemaster-Mitarbeiter während der Nutzungsdauer. Grundsätzlich verbleibt das Gerät ohne Beistellung von Personal während der Nutzungsdauer beim Vertragspartner. Der Vertragspartner hat für die Sicherheit der Aufstellung während der Veranstaltung zu sorgen und demnach die Endverwender auf die ordnungsgemäße Verwendung hinzuweisen bzw. allenfalls auch die Verwendung einzuschränken oder zu beenden.

(2) Im Falle eines vom Vertragspartner am Gerät wahrgenommenen Mangels, ist dieser unverzüglich nach der Aufstellung an selfiemaster zu melden, andernfalls die Mängelfreiheit des Gerätes als festgestellt gilt bzw. auch kein Anspruch auf Preisminderung besteht.

(3) Bei gemeldetem Mangel ist selfiemaster die Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben oder ein anderes gleichwertiges Gerät zur Verfügung zu stellen. Allfällige Ansprüche des Vertragspartners beschränken sich in diesem Fall auf Minderung des Entgeltes entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer.

(3) Sollen die Geräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Vertragspartner im Vorhinein für eine entsprechende Duldung des Dritten, die selfiemaster angezeigt wird. Für geeignete Stromquellen und die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Vertragspartner verantwortlich. Für Schäden, die infolge von Stromausfall oder –schwankungen eintreten, haftet der Vertragspartner.

(4) Auf die aufgestellten Geräte als mögliche Gefahrenquelle werden die Teilnehmer vom Vertragspartner ausdrücklich am Veranstaltungsort hingewiesen.

(5) Im Falle von auftretenden Leistungsstörungen ist der Vertragspartner verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und eventuelle Schäden gering zu halten.

§ IV Urheberrecht, Nutzungsrecht und Bildrechte

(1)  Die Endverwender als Urheberberechtigte räumt selfiemaster ausdrücklich das Nutzungsrecht (Verwertungsrecht) an sämtlichen digitalen Aufzeichnungen sowie Druckmaterialien ein.

(2)  Die digitale Aufzeichnung verbleiben im Eigentum von selfiemaster. Eine Löschung des Bildmaterials erfolgt nach freiem Ermessen von selfiemaster, zur Speicherung oder zur Aufbewahrung ist selfiemaster nicht verpflichtet. Die Bilder werden 24 Stunden nach dem Einsatz des Gerätes per Downloadlink digital zur Verfügung gestellt. Dieser Link ist maximal eine Woche nach dem Einsatz Geräts verfügbar.

(3)  Es erfolgt keine Herausgabe von Daten, Datenträger oder Dateien an den Vertragspartner. Der Vertragspartner erwirbt auch kein Eigentum an den gedruckten Fotos bzw. aufgezeichneten Daten. Die Rechte daran verbleiben bei selfiemaster.

(4) Der Vertragspartner ist alleine dafür verantwortlich, dass er durch die Benützung der Aufnahmen keine Rechte Dritter verletzt.

(5) Der Vertragspartner verpflichtet sich selfiemaster von jeglicher Haftung Dritter frei zu stellen und schadlos zu halten. Der Vertragspartner verpflichtet sich auch alle erforderlichen Schritte zur Vereidigung gegen über allen Forderungen, Klagen oder Prozessen, Strafen, Bußgeldern, Kosten und Auslagen (vor allem Anwaltskosten) zu übernehmen wenn durch Dritte gegen selfiemaster im Falle angeblicher Verletzungen des Vertragspartners durch missbräuchliche Verwendung der Aufnahmen sowie Gesetzesverstöße in Zusammenhang mit Urheberrechten angegriffen wird.

(6) selfiemaster haftet in keiner Form für Missbrauch der durch Teilnehmer der Veranstaltung mit Fotos anderer Teilnehmer eventuell begannen werden.

(7) selfiemaster übernimmt keinerlei Haftung für entstandene Aufnahmen die den geltenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.

 

§ V Entgelt

(1)  Es gilt das vereinbarte Entgelt. Das Entgelt versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 (2)  Das Entgelt umfasst die vereinbarte Leistung nach Zeitaufwand sowie bei Buchung des Druckmoduls eine Rolle Fotopapier und Farbrolle (ausreichend für ca. 300 Bilder 10x15cm) soweit nicht anders vertraglich geregelt. Bei der Überlassung des Gerätes zur Herstellung von Fotos werden auch Requisiten und Accessoires, die in ausschließlichem Eigentum von selfiemaster stehen (z.B. Mützen, Brillen, Perücken, etc.) zur Verfügung gestellt. Diese sind nach Rückgabe des Gerätes vollzählig und unversehrt an selfiemaster zu retournieren. Bei mutwilliger Zerstörung oder Abhandenkommen dieser Requisiten und Accessoires wird eine Entschädigung von EUR 150 verrechnet.

 (3)  Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannte Gesamtpreise und/oder Zeit(dauer)gaben unverbindliche Schätzungen, die auf den Angaben des Vertragspartners beruhen. Soweit sich die Zeitdauer und die Nebenkosten im Einvernehmen der Vertragspartner verändern, ist selfiemaster zur Nachberechnung berechtigt und der Vertragspartner zur Zahlung auch der Nachberechnung verpflichtet. Ergeben sich derartige Veränderungen während oder in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der vereinbarten Nutzungsdauer, sind diese auch ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung wirksam

(4)  selfiemaster stellt nach Bereitstellung der digitalen Bilder eine Gesamtrechnung, welche vom Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug an selfiemaster zu zahlen ist. Einer Mahnung bedarf es für die Inverzugsetzung des Schuldners nicht. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 6% p.a. ab Fälligkeit in Rechnung gestellt. Selfiemaster ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Vertragspartners, Zahlungen auf ältere offene Forderungen anzurechnen.

(5) Dem Vertragspartner steht kein Zurückbehaltungsrecht am Gerät für allfällige offene Gegenforderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ VI Kündigung

Eine Kündigung des Nutzungsvertrages durch selfiemaster ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Tagen sowie vorhergehender Gelegenheit zur Stellungnahme des Vertragspartners möglich. Wichtige Gründe sind insbesondere drohende nachweisliche Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners, ein technischer Defekt des Gerätes sowie erhöhte nicht vorhersehbare Gefahrenlage hinsichtlich des Aufstellungsortes.

Kündigt der Vertragspartner den mit selfiemaster geschlossenen Vertrag vor der Erbringung der Dienstleistung gilt Folgendes:

Das vereinbarte Entgelt ist zahlbar und fällig bei einer Kündigung
•       bis zu 4 Wochen vorher in Höhe von 30 %
•       2 Wochen vorher in Höhe von 50 %
•       innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe.

Maßgeblich ist das Einlangen des Kündigungsschreibens bei selfiemaster.

Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

Vertragliche Wünsche des Vertragspartners (Sonderleistungen, Sonderanfertigungen) sind stets in voller Höhe zu zahlen, soweit selfiemaster deren Erbringung nachweisen kann.

Die Absage der zugrunde liegenden Veranstaltung durch den Vertragspartner impliziert jedenfalls die Kündigung und besteht damit der Entgeltanspruch entsprechend oben anstehender Regelung. Sollte der Vertragspartner einen Ersatztermin bekannt geben, so kann – bei Verfügbarkeit des Gerätes zum gewünschten Ersatztermin – im Einvernehmen eine Abänderung des Vertrages dahingehend erfolgen. Derartige Vereinbarungen sind für deren Verbindlichkeit in jedem Fall schriftlich festzuhalten.

§ VII Leistungsstörung

(1)  Die Vertragsparteien sind sich darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Soweit sich Leistungsstörungen aus Gründen ergeben, die auf mangelnden Mitwirkungspflichten des Vertragspartners, aufgrund höherer Gewalt und anderer von selfiemaster nicht zu vertretender Hindernisse beruhen oder durch deren Veranstaltungsteilnehmer veranlasst sind, bleiben die Ansprüche von selfiemaster aus dem Vertrag unberührt. Auf einen Schadenersatzanspruch durch den Vertragspartner wird ausdrücklich verzichtet.

(2)  Beruhen Leistungsstörungen auf technischen Problemen, so bemüht sich selfiemaster – nach entsprechender Benachrichtigung durch den Vertragspartner – um schnellstmögliche Beseitigung, sollte dieses nach Einschätzung von selfiemaster nicht möglich sein, wird die erbrachte Leistung abgerechnet; eine Nacherfüllung entfällt. Eine Mangelbeseitigung durch den Vertragspartner ist in jedem Fall ausgeschlossen

(3)  selfiemaster ist zur sofortigen Wegnahme des Gerätes berechtigt, wenn ihr aus wichtigem Grund durch Verschulden des Vertragspartners, von diesem beauftragte Dritte oder Endverwender ein Verbleib nicht bis zum Ende der Veranstaltungszeit zugemutet werden kann. Das Verhalten der Endverwender wird damit dem Vertragspartner zugerechnet. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner oder die Veranstaltungsteilnehmer die Geräte nicht ordnungsgemäß und nach Anweisung der Mitarbeiter von selfiemaster gebrauchen oder die Geräte erheblich gefährdet sind. Vergütungsansprüche bleiben bei entsprechender Information der vor Ort namhaft gemachten Person des Vertragspartners unberührt.

(4) Unvorhersehbare von selfiemaster nicht zu vertretende Ereignisse, welche die rechtzeitige Lieferung des Gerätes unmöglich machen, berechtigen selfiemaster zum außerordentlichen Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Veränderung der Nutzungsdauer. Derartige Ereignisse sind insbesondere Streit, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt wie Naturereignisse usw. Vom Vertragspartner  ist in diesem Fall das Entgelt in voller Höhe zu entrichten. Ein Anspruch auf Minderung besteht grundsätzlich nur bei von selfiemaster zu vertretenden Leistungsstörungen.

§ VIII Haftung

(1)  Selfiemaster übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte gegenüber dem Endverwender. Der Erwerb von weitergehenden Nutzungsrechten obliegt dem Vertragspartner.

(2)  Der Vertragspartner verpflichtet sich, selfiemaster im Falle der Inanspruchnahme von Dritten aus der unbefugten Verwendung von Fotos durch den Vertragspartner oder von diesem beauftragten Dritten, in vollem Umfang schad- und klaglos zu halten.

(3)  selfiemaster übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten vom Vertragspartner bezweckten Erfolg.

(4)  selfiemaster übernimmt keine Haftung für das gespeicherte Bildmaterial. selfiemaster haftet in jedem Fall nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(5)  Der Vertragspartner haftet für eigenes wie auch das Verhalten der von ihm beauftragten Dritten sowie der Endverwender für jede fahrlässige bzw. vorsätzliche Veränderung, Verunreinigung oder Zerstörung des Gerätes während der Nutzungsdauer. Für jede Veränderung, Verschmutzung und Beschädigung (insbesondere durch Flüssigkeiten) oder Zerstörung während der Nutzungsdauer haftet der Vertragspartner in Höhe des Wiederherstellungswertes oder des Marktwertes. selfiemaster behält sich das Recht vor bei Schäden der Fotobox, die zu einem Ausfall von weiteren Überlassungen der Fotobox führen, den entgangenen Gewinn und eventuelle Regressansprüche von weiteren Vertragspartnern wegen Terminverlustes in Rechnung zu stellen.

§ VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Vertragspartner bzw. auch der Endverwender erfolgen mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Vertragspartner erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die im Rahmen der vertraglichen Beziehung bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind. selfiemaster verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier!

§ VIII. Schlussbestimmungen

(1)  Der Vertragspartner ist zur Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorherigen schriftlicher Zustimmung von selfiemaster berechtigt.

(2)  Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen ABG bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Email ist ausreichend).

(3)  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder ergänzungsbedürftige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Regelung zu ersetzen, die der angestrebten Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Nutzungsvertrag ist das Bezirksgericht Innsbruck.

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB Verkauf, Lieferung, Zahlung)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB Verkauf, Lieferung, Zahlung)

§ I. Geltung und Vertragsschluss

(1)  Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Verkauf, Lieferung, Zahlung) gelten für alle von Mag. Florian Kraler e.U.  durchgeführten Lieferungen, Leistungen und Angebote im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Gerätes zur Herstellung von Fotos durch Endverwender (Fotobox). Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Käufer erklärt sich bei Auftragserteilung mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden. Stillschweigen des Verkäufers oder Erfüllung der Vertragsleistung gelten in keinem Fall als Zustimmung zu etwaigen Bedingungen des Käufers. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

(2) Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 14-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

§ II. Preis

(1) Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

§ III. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

(1)  Falls nicht anders vereinbart, haben sämtliche Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise stets ab Lieferwerk ohne Fracht, Verpackung, Versicherung, Montage und Mehrwertsteuer. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Diskont-, Bank- und Wechselspesen sind vom Kunden zu tragen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

§ IV. Vertragsrücktritt

(1) Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 20% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz inHöhe von 20% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

§ V. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

(1)  Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Sofern die Lieferung in das Nicht-EU-Ausland erfolgt, sind weitere Zölle, Steuern oder Gebühren vom Kunden zu zahlen. Weitere Kosten für die Zollabwicklung werden an den Kunden weiterverrechnet. 

(2) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Letzteres auch dann, wenn frachtfreie Lieferung oder Transport mit Transportmitteln des Verkäufers vereinbart wurde. Bei Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist um mehr als6 Wochen kann der Bestseller vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Materialbeschaffungs- Schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personenmangel, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eingetreten sind, berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Verzögerungszeit hinauszuschieben. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen und bei entsprechender vorheriger Ankündigung auch zur vorzeitigen Lieferung berechtigt. Behält ein Geschäftspartner bei einem Kauf auf Probe das Gerät über die vereinbarte Probezeit hinaus, ist der Kauf abgeschlossen, und es erfolgt volle Berechnung des Kaufpreises.

 

(3) Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

§ VI. Lieferfrist

(1) Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

§ VII. Erfüllungsort

(1) Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

§ VIII. Geringfügige Leistungsänderungen

(1) Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, technische ähnliche Produkte, etc.)

§ IX. Mängelhaftung

(1) Mängelrügen müssen bei erkennbaren Mängeln und bei verborgenen Mängeln nach deren Entdeckung innerhalb von sieben Tagen schriftlich bei uns in6714 Nüziders erhoben werden. Bei Versäumung dieser Frist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Hat ein Dritter die gelieferte Ware repariert oder zu reparieren versucht, ist jede Beanstandung ausgeschlossen. Im Falle begründeter Mängelrüge sind wir verpflichtet, kostenlos nach unserer Wahl für Nachbesserung zu sorgen bzw. die fehlerhaften Teile oder das gesamte Gerät zu ersetzen. Die Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde, soweit sie dadurch entstehen, dass die Fotobox an einen anderen Ort als an den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung verbracht wurden. Der Anspruch auf Gewährleistung entfällt, wenn wir Nachbesserung gewählt haben und der Kunde die für die Nachbesserung erforderlichen Maßnahmen nicht trifft, insbesondere nicht den Zugang zu den Fotoboxen nach Vereinbarung eines Termins unserer Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Die Rückgängigmachung muss schriftlich innerhalb einer Woche in 6714 Nüziders erklärt werden, nachdem zweifelsfrei feststeht, oder wir dem Kunden schriftlich erklärt haben, dass wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage sind. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei natürlichem Verschleiß und bei unsachgemäßer oder unfachmännischer Behandlung. Bei Gebrauchtgeräten ist jede Mängelhaftung ausgeschlossen. Bei Waren, die wir nicht produzieren, sondern lediglich vertreiben, beschränkt sich die Gewährleistung auf die uns gegen den Lieferanten zustehenden Rechte. Wir sind berechtigt, zur Überprüfung die Rücksendung des beanstandeten Teiles zu verlangen, bevor wir Ersatz liefern. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Ware und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden sind nicht abtretbar.

§ X. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

(1) Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

§ XI. Forderungsabtretungen

(1) Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.

Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

§ XII. Zurückbehaltung

(1) Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

§ XIII. Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN- Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

§ XV. Datenschutz, Urheberrecht

(1) Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier!

(2) Der Käufer hat sich bei Aufstellung der Automaten an den Inhalt der behördlichen Zulassung zu halten. Wir sind nicht dafür verantwortlich, wenn Zulassungen aufgehoben oder geändert werden sollten, insoweit sind Regressansprüche und Mängelrügen in jeder Art ausgeschlossen.

 

(3) Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.